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Einbringung eines Aktienpaketes bei Vorliegen eigener Aktien der Aktiengesellschaft

Lohnsteuer und AbgabenARD 5115/18/2000 Heft 5115 v. 14.4.2000

BMF 10.03.2000

Gemäß § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG zählen zum einbringungsfähigen Vermögen Kapitalanteile u.a. nur dann, wenn sie „mindestens ein Viertel des gesamten Nennkapitals oder des rechnerischen Wertes der Gesamtanteile“ umfassen.

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