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Luxustangente bei Kfz-Preisen unter der Angemessenheitsgrenze

Lohnsteuer und AbgabenARD 5114/13/2000 Heft 5114 v. 11.4.2000

( § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG ) Auch wenn der Preis der teureren Variante eines Kfz unter der Angemessenheitsgrenze der Einkommensteuerrichtlinien liegt, ist eine Luxustangente abzuziehen, wenn das in Leistung und Technik im Wesentlichen gleiche Grundmodell billiger ist.

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