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Kreditschädigung durch ungerechtfertigten Vorwurf der sexuellen Belästigung

ArbeitsrechtARD 5114/4/2000 Heft 5114 v. 11.4.2000

( § 1330 ABGB, § 2 Abs 1b GlbG) Der ungerechtfertigte Vorwurf der sexuellen Belästigung erfüllt auch dann den Tatbestand der Kreditschädigung und begründet einen Unterlassungs- und Widerrufsanspruch, wenn der Vorwurf als Reaktion auf gegen die Arbeitnehmer angeblich betriebenes Mobbing erhoben wurde.

ASG Wien 04.02.2000, 33 Cga 30/98t, Berufung erhoben.

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