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Nachträgliche Zustimmung zur Behindertenkündigung nach Behebung des Zustimmungsbescheides durch den VwGH

ArbeitsrechtARD 5112/7/2000 Heft 5112 v. 4.4.2000

( § 8 Abs 2 BEinstG ) Hat der Arbeitgeber die Kündigung eines Behinderten nach Vorliegen der (ersten) Bestätigung der Zustimmung des Behindertenausschusses durch die Berufungskommission ausgesprochen und wurde diese Bestätigung nachträglich vom VwGH aufgehoben, kommt der neuerlichen Bestätigung der Zustimmung durch die Berufungskommission die Wirkung einer nachträglichen Zustimmung zur Kündigung iSd § 8 Abs 2 zweiter Satz BEinstG zu.

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