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Dienstverhältnis von Berufssportlern

ArbeitsrechtARD 5110/8/2000 Heft 5110 v. 28.3.2000

( § 1151 ABGB ) Ein Vereinssportler, der auch als Werbe- und Imageträger gegen Entgelt für einen Verein auf nicht bloß statutarischer Basis auftritt, ist Arbeitnehmer, auch wenn er als „Amateur“ geführt wird.

OLG Wien 09.07.1999, 8 Ra 90/99k, Revision unzulässig

Amateur

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