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Schriftlichkeitsgebot und Unverzüglichkeit bei Auflösung von Lehrverhältnissen

ArbeitsrechtARD 5109/17/2000 Heft 5109 v. 24.3.2000

( § 15 Abs 1 BAG ) Auch wenn für die Auflösung eines Dienstverhältnisses (Lehrverhältnisses) ein Schriftlichkeitsgebot besteht, kann die rechtsunwirksame mündliche Auflösungserklärung bei Beurteilung der geforderten Unverzüglichkeit nicht unberücksichtigt bleiben.

OGH 22.12.1999, 8 Ob A 209/99i

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