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Namensschutz von Internet-Domain bei Berufsbezeichnungen

BetriebswichtigesARD 5108/28/2000 Heft 5108 v. 21.3.2000

( § 43 ABGB ) Eine Beeinträchtigung des Namensrechts ist durch Verwendung eines auch eine Berufsbezeichnung darstellenden Familiennamens als Internet-Domain-Adresse durch eine Innung nicht gegeben, wobei es dem mit der Registrierung nachfolgenden Namensträger zumutbar ist, ein der Unterscheidung dienendes Zeichen bei seiner Internet-Adresse hinzuzufügen.

OGH 13.07.1999, 4 Ob 140/99p

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