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Beisteuer aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit eines Notars

Lohnsteuer und AbgabenARD 5106/34/2000 Heft 5106 v. 14.3.2000

( § 37 EStG ) Die anlässlich der Beendigung seiner Tätigkeit einem Notar von der Unterstützungseinrichtung seiner Kammer ausbezahlte Beisteuer kann weder als zum Übergangs- noch als zum Veräußerungsgewinn seiner Notariatskanzlei gehörend angesehen und es kann daher der ermäßigte Steuersatz nach § 37 EStG 1988 darauf nicht angewandt werden.

VwGH 27.07.1999, 94/14/0053

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