vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 ArbAbfG, § 23 AngG

ArbeitsrechtARD 5106/15/2000 Heft 5106 v. 14.3.2000

( § 3 ArbAbfG, § 23 AngG ) Eine Wiedereinstellungsvereinbarung nach einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses hat - ungeachtet eines allfälligen Entlassungsgrundes - keinen Einfluss auf den bereits aufgrund der einvernehmlichen Beendigung entstandenen Abfertigungsanspruch. Da die Rechte auf Abfertigung nicht nachträglich beschränkt werden können (§ 3 Arbeiter-Abfertigungsgesetz), ist die Absicht, dass die Abfertigungsansprüche nur bei Wiedereinstellung gewahrt bleiben sollten, ohne Bedeutung. OGH 26.01.2000, 9 Ob A 327/99z .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte