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Unternehmerrisiko von Gesellschafter-Geschäftsführern und Dienstgeberbeitragspflicht

Lohnsteuer und AbgabenARD 5105/16/2000 Heft 5105 v. 10.3.2000

( § 22 Z 2 EStG, § 41 Abs 2 FLAG, § 2 KommStG ) Trifft einen Gesellschafter-Geschäftsführer infolge eines erfolgsabhängigen Honorars ein Unternehmerrisiko, ist auch dann nicht von einem Dienstverhältnis und damit von einer Dienstgeberbeitragspflicht (Kommunalsteuerpflicht) auszugehen, wenn er ansonsten in den betrieblichen Organismus eingegliedert ist.

VwGH 21.12.1999, 99/14/0255

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