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§ 879 ABGB

ArbeitsrechtARD 5105/5/2000 Heft 5105 v. 10.3.2000

( § 879 ABGB ) Sittenwidrigkeit iSd § 879 ABGB ist bei Wechsel der Kollektivverträge nicht gegeben, wenn keine Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen. Der Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie bringt für das Dienstverhältnis jedenfalls Vorteile gegenüber dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte, sei es in einem höheren Mindestgehalt oder in besseren Urlaubs- und Krankenstandsregelungen. Die Biennalsprungregelung und die KV-Ist-Gehaltsklausel des KV für Angestellte der Industrie stellen den Industrieangestellten ebenfalls nicht schlechter als den Handelsangestellten, so dass insgesamt ein Wechsel des Kollektivvertrages nicht als verschlechternd für den einzelnen Arbeitnehmer und damit als sittenwidrig bezeichnet werden kann. ASG Wien 19.03.1999, 34 Cga 25/98i, rk.

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