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Schriftformerfordernis für Kündigung in Deutschland

ArbeitsrechtARD 5105/3/2000 Heft 5105 v. 10.3.2000

( § 1158 ABGB ) In Deutschland tritt mit 1. 5. 2000 ein „Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens“ in Kraft, das vorschreibt, dass die Beendigung von Dienstverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag sowie die Befristung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen (§ 623 dBGB neu).

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