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Zur Bedeutung der Frist gemäß § 1162d ABGB

ArtikelschauARD 5104/39/2000 Heft 5104 v. 7.3.2000

Zur Bedeutung der Frist gemäß § 1162d ABGB (Anm. d. Red.: der 6-monatigen Verfallsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus vorzeitiger Entlassung). Besprechung von Univ.-Prof. Dr. Christian Holzner, Linz, zur Entscheidung OGH 17. 3. 1999, 9 Ob A 308/98d , ARD 5023/12/99. (DRdA 2000/55, Heft 1)

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