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Hausverbot für gewalttätige Angehörige von Arbeitnehmern

BetriebswichtigesARD 5104/23/2000 Heft 5104 v. 7.3.2000

( § 382b Abs 2 EO ) Einem gewalttätigen Ehemann kann das Aufsuchen der Ehefrau am Arbeitsplatz durch einstweilige Verfügung untersagt werden.

OGH 30.03.1999, 3 Ob 21/99f

Nach § 382b Abs 2 EO ist u.a. einem gewalttätigen Ehepartner, der dem anderen Ehepartner durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten das weitere Zusammentreffen unzumutbar macht, auf dessen Antrag

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