( § 12 1. Euro-JuBeG, § 54 GmbHG ) Auch für das Glätten unrunder Eurobeträge durch Kapitalherabsetzung bei Umstellung des Grund- und Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft auf den Euro ist das für den Gläubigerschutz erforderliche Aufgebotsverfahren einzuhalten.
OGH 11.11.1999, 6 Ob 240/99h