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Beschäftigungsbewilligung für kurzfristige Ausländerbeschäftigung

ArbeitsrechtARD 5103/14/2000 Heft 5103 v. 3.3.2000

( § 2 Abs 2 AuslBG ) Auch ein kurzfristiges oder aushilfsweises Beschäftigen eines Ausländers bedarf einer Beschäftigungsbewilligung, sofern nicht unentgeltliche Probearbeit an einem „Schnuppertag“ vereinbart ist.

VwGH 27.10.1999, 98/09/0009

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