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Keine Ferialpraxis bei Hilfsarbeiten nach den Betriebserfordernissen

ArbeitsrechtARD 5100/1/2000 Heft 5100 v. 22.2.2000

( § 1151 ABGB ) Die überwiegende Leistung von bloß den Betriebserfordernissen dienenden Arbeiten durch einen Ferialpraktikanten während seiner Ferialpraxis kann deren Nichtanrechnung als Ferialpraxis und einen Entlohnungsanspruch begründen.

OLG Wien 22.12.1999, 10 Ra 187/99i, Revision unzulässig

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