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JABl 2000/3

Betriebswichtige GesetzeARD 5099/17/2000 Heft 5099 v. 18.2.2000

Höhe der nach § 6 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) maßgebenden festen Beträge. Ab 1. 1. 2000 werden folgende Erhöhungen der monatlichen Höchstbeträge und festen Beträge vorgenommen (zuletzt gemäß Erlass BMJ 4.589/322-I.1/1998 v. 15. 12. 1998, JABl 1999/2, ARD 5001/7/99):

monatlicher Höchstbetrag nach § 6 Abs 1 UVG ....von S 5.383,- auf S 5.516,-

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