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§ 879 ABGB, § 9, § 39 GewO

BetriebswichtigesARD 5098/21/2000 Heft 5098 v. 15.2.2000

( § 879 ABGB, § 9, § 39 GewO ) Verträge, die auf die Umgehung des Erfordernisses der Gewerbeberechtigung durch Vortäuschen eines Anstellungsvertrages abzielen und damit die Führung eines Betriebes durch unbefugte Personen ermöglichen sollen, sind nach § 879 ABGB als gesetzwidrig nichtig. Damit besteht auch kein Anspruch aus dieser Vereinbarung. OLG Wien 06.09.1999, 7 Ra 236/99y.

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