Hausbesorger - Oberösterreich: Änderung des Mindestlohntarifs ab 1. 2. 2000 des Bundeseinigungsamtes beim BMAGS, 26. 1. 2000, 54/BEA/2000-2 für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften nur betreffend Entlohnung der Durchführung von Hausarbeiten (Reinigungs-, Betreuungs-, Bedienungsarbeiten und technische Arbeiten) durch Personen, die nicht dem Hausbesorgergesetz unterliegen (Siedlungswarte, Hausarbeiter). M 2/2000/XXVI/99/1.