vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 119 EGV

ArbeitsrechtARD 5092/7/2000 Heft 5092 v. 25.1.2000

( Art 119 EGV ) Der in Art 119 EGV (die Art 117 bis Art 120 EGV sind durch die Art 136 bis Art 143 EG ersetzt worden) verankerte Grundsatz des gleichen Entgelts steht der Zahlung einer pauschalen Beihilfe durch den Arbeitgeber allein an Arbeitnehmerinnen, die Mutterschaftsurlaub antreten, nicht entgegen, sofern diese Beihilfe dazu bestimmt ist, die beruflichen Nachteile auszugleichen, die den Arbeitnehmerinnen aus ihrer Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen. EuGH 16.09.1999, Rs. C-218/98 , Fall Abdoulaye.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte