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§ 52 Z 13d StVO, § 7 Slbg. ParkgebG

Steuerrechtliche EntscheidungenARD 5091/51/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 52 Z 13d StVO, § 7 Slbg. ParkgebG ) Befindet sich ein Abstellplatz in einer Straße mit öffentlichem Verkehr, finden die Vorschriften der StVO über Kurzparkzonen - hier betreffend Aufstellung der die Kurzparkzone kennzeichnenden Vorschriftszeichen nur an allen Ein- und Ausfahrtstellen der Kurzparkzone - auch dann Anwendung, wenn sich der Abstellplatz in einem von der Straße abgesetzten Bereich befindet und als Hausparkplatz angesehen werden könnte. VwGH 22.03.1999, 98/17/0178. (Beschwerde abgewiesen)

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