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§ 124b Z 33 lit a, Z 33 lit b EStG

Steuerrechtliche EntscheidungenARD 5091/44/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 124b Z 33 lit a, Z 33 lit b EStG ) Aus § 124b Z 33 lit b EStG 1988 idF AbgÄG 1998 ergibt sich die Beseitigung der Auflösungsverpflichtung für Jubiläumsgeldrückstellungen und die Möglichkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerverfahrens. Die Wiederaufnahme nach dieser Bestimmung steht - in verfassungskonformer Interpretation - auch Personengemeinschaften iSd § 188 BAO hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren zu. VfGH 09.06.1999, B 1136/98. (ÖStZB 1999/636, Heft 2)

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