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§ 34 Abs 8 EStG

Steuerrechtliche EntscheidungenARD 5091/42/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 34 Abs 8 EStG ) Wurde einem Steuerpflichtigen für die auswärtige Berufsausbildung seiner Kinder der Pauschbetrag des § 34 Abs 8 EStG 1988 gewährt, wird er in subjektiven Rechten nicht dadurch verletzt, dass eine weitergehende steuerliche Berücksichtigung der Mehraufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung seiner Kinder nicht erfolgt. VwGH 27.05.1999, 98/15/0115. (Beschwerde abgewiesen)

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