vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 135 BAO

Lohnsteuer und AbgabenARD 5091/23/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 135 BAO ) Bei Festsetzung der Höhe eines neuerlichen Verspätungszuschlages kann die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen die Verspätung bei Abgabe der Abgabenerklärung des Vorjahres als erschwerend anlasten, auch wenn die Zustellung des Bescheides über die Verhängung dieses Verspätungszuschlages nicht erweislich war. VwGH 17.05.1999, 98/17/0266. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte