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Keine Rückzahlung von Selbstbemessungsabgaben in Tirol

Betriebswichtige GesetzeARD 5090/1/2000 Heft 5090 v. 18.1.2000

Änderung der Tiroler Landesabgabenordnung

Gesetz v. 4. 11. 1999; LGBl f. Tirol 2000/1, 1. Stück, ausgegeben am 11. 1. 2000

Durch Einfügung eines neuen § 187a wird in der Tir. LAO nunmehr die Möglichkeit eines Ausschlusses der Rückzahlung von Selbstbemessungsabgaben verankert. Besteht demnach bei Selbstbemessungsabgaben für die Abgabenbehörde aus europarechtlichen Gründen oder nach dem Ausspruch der Rechtswidrigkeit einer innerstaatlichen Vorschrift die Verpflichtung, eine durch Erklärung festgesetzte Abgabe mit Bescheid neu festzusetzen oder einen Abgabenbescheid aufzuheben oder zu ändern, hat sie dem Abgabepflichtigen ein dadurch entstehendes Guthaben insoweit nicht zu erstatten, als sie ihm nachweist, dass er die Abgabe auf andere überwälzt hat.

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