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§ 105 Abs 3, § 96 ArbVG

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5089/35/2000 Heft 5089 v. 14.1.2000

( § 105 Abs 3, § 96 ArbVG ) Ein Arbeitnehmer ist idR nicht verpflichtet, im laufenden Dienstverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen. Bundesarbeitsgericht/BRD 12.08.1999, 2 AZR 55/99. (NZA 1999/1209, Heft 22)

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