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Änderung der Verordnung über die

Betriebswichtige GesetzeARD 5087/14/2000 Heft 5087 v. 4.1.2000

Festsetzung der Tir. Gebietskrankenkasse gemäß § 44 Abs 3 ASVG betreffend Pauschalierung von Trinkgeldern im Lohnfuhrwerkgewerbe ab 1. 1. 2000:

Für Fahrer, deren Beschäftigungsverhältnis für mindestens eine Woche oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist, S 600,- für den Kalendermonat, wobei dieser einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist;

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