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Motivkündigungsanfechtung von BR-Ersatzmitgliedern

ArbeitsrechtARD 5086/19/99 Heft 5086 v. 28.12.1999

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit e, § 130 Abs 4 Z 2 ) Auch ein Betriebsrats-(Jugendvertrauensrats-)Ersatzmitglied kann aus dem Titel der Bewerbung um ein Betriebsrats-(Jugendvertrauensrats-)mandat eine Motivkündigung anfechten.

OGH 9 Ob A 118/99i v. 02.06.1999

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