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Betriebsübergang bei Neuverpachtung eines Gasthauses

ArbeitsrechtARD 5085/2/99 Heft 5085 v. 21.12.1999

(AVRAG § 3) Wird ein Gasthaus neu verpachtet und werden - mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke - sämtliche Betriebsmittel übernommen, die bisherige Geschäftstätigkeit und die Bezeichnung unverändert fortgeführt und 2 von 3 Arbeitnehmern übernommen, ist vom Vorliegen eines Betriebsübergangs auszugehen.

OGH 1. 9. 1999, 9 ObA 192/99x

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