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GmbHG § 16a

BetriebswichtigesARD 5083/34/99 Heft 5083 v. 14.12.1999

( GmbHG § 16a ) Ein vom einzigen Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter einer GmbH erklärter Rücktritt von seiner Funktion ist regelmäßig als rechtsmissbräuchlich unwirksam, wenn dieser nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt. Bayerisches Oberlandesgericht/BRD 3Z BR 35/99 v. 15.06.1999. (Betriebs-Berater 1999/1782, Heft 35)

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