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Entlassung wegen Manipulation der Zeiterfassung

ArbeitsrechtARD 5081/12/99 Heft 5081 v. 3.12.1999

( GewO 1859 § 82 lit d, StGB § 108, § 146 ) Wiederholtes Manipulieren bei der Zeiterfassung ist grundsätzlich als Betrug zu qualifizieren und bildet einen Entlassungsgrund. Selbst ohne Bereicherungsvorsatz wäre jedenfalls der Entlassungsgrund der Täuschung verwirklicht.

OGH 8 Ob A 92/99h v. 09.09.1999

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