Verordnung des BMF über Anteile an Pensionsinvestmentfonds. Gegenüber dem in ARD 5079/14/99 veröffentlichten Verordnungsentwurf wurde in § 3 Abs 1 der Ausdruck „Bank“ durch den Ausdruck „Kreditinstitut“ ersetzt und § 1 folgender Abs 3 angefügt:
Verordnung des BMF über Anteile an Pensionsinvestmentfonds. Gegenüber dem in ARD 5079/14/99 veröffentlichten Verordnungsentwurf wurde in § 3 Abs 1 der Ausdruck „Bank“ durch den Ausdruck „Kreditinstitut“ ersetzt und § 1 folgender Abs 3 angefügt: