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Aufwandersatzverordnung

Betriebswichtige GesetzeARD 5080/13/99 Heft 5080 v. 30.11.1999

Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen; BGBl II 1999/437, ausgegeben am 26. 11. 1999

Die Höhe der als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge wird ab 1. 1. 2000 wie folgt festgesetzt:

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