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BGBl II 1999/439

Betriebswichtige GesetzeARD 5080/2/99 Heft 5080 v. 30.11.1999

Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß § 12a Abs 1 AuslBG werden Landeshöchstzahlen für das Jahr 2000 wie folgt festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2000):

Burgenland............ 3.100

Kärnten............... 7.000

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