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ASVG § 20

SozialversicherungARD 5078/23/99 Heft 5078 v. 23.11.1999

( ASVG § 20 ) Unter Höherversicherung versteht man eine pflichtversicherungsbedingte Sozialversicherung auf einer höheren Bemessungsgrundlage, als sie in der Pflichtversicherung in Betracht kommt. Dies setzt begriffsmäßig das Bestehen einer Pflichtversicherung voraus. OLG Wien 9 Rs 84/98 v. 19.05.1998. (ZAS Jud.5/1999)

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