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Zumutbarkeit des sozialen Abstiegs durch Verweisung auf lange nicht ausgeübten Beruf

SozialversicherungARD 5077/9/99 Heft 5077 v. 19.11.1999

( ASVG § 273 ) Hat ein Versicherter seinen erlernten Beruf längere Zeit nicht ausgeübt, kann er - vor allem unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts bezüglich Arbeitstechnik und Arbeitsweise von Büroangestellten - nur mehr in geringer eingestuften Berufstätigkeiten eingesetzt werden, weil seine Fähigkeiten und Kenntnisse am Stichtag nur mehr einen geringeren Wert haben. Der damit verbundene soziale Abstieg ist nicht unzumutbar.

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