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Änderung von SV-Werten ab 1. 1. 2000

SozialversicherungARD 5077/6/99 Heft 5077 v. 19.11.1999

Wie verlautet, soll ab 1. 1. 2000 die Aufwertungszahl , die die Veränderung der beitragsbezogenen Werte bewirkt, voraussichtlich mit 1,020 festgesetzt werden.

Dieser Faktor würde ab 1. 1. 2000 beispielsweise folgende neue Werte bewirken:

Messbetrag 2000:

S 1.432,95

Höchstbeitragsgrundlage:

 

täglich

S 1.440,-

monatlich

S 43.200,-

Geringfügigkeitsgrenze:

 

täglich

S 305,-

monatlich

S 3.977,-

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