vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GGG § 15 Abs 2, ZPO § 11 Z 2

BetriebswichtigesARD 5076/38/99 Heft 5076 v. 16.11.1999

( GGG § 15 Abs 2, ZPO § 11 Z 2 ) Werden Verfahren allein aus prozessökonomischen Gründen verbunden (§ 187 Abs 1 ZPO), macht diese bloße Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten die verschiedenen Kläger oder Beklagten noch nicht zu zur ungeteilten Hand für die Gerichtsgebühren zahlungspflichtigen Streitgenossen. VwGH 96/16/0276 v. 30.04.1999. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte