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Notwendige Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

BetriebswichtigesARD 5076/36/99 Heft 5076 v. 16.11.1999

( IESG § 1 Abs 2 Z 4 ) Kostenersatzansprüche werden nur dann als gesichert angesehen, wenn sie ex ante unter Anlegung eines objektiven Maßstabes als notwendig erkannt werden, somit davon ausgegangen werden kann, dass eine durchschnittlich sorgfältige und informierte Verfahrenspartei bei der gegebenen Sachlage einen kostenverursachenden Schritt gesetzt hätte.

OGH 8 Ob S 175/99i und OGH 8 Ob S 161/99f v. 08.07.1999

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