vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ZustG § 17 Abs 3

BetriebswichtigesARD 5076/35/99 Heft 5076 v. 16.11.1999

( ZustG § 17 Abs 3 ) Hinterlegte Sendungen gelten mit dem ersten Tag der Abholfrist als zugestellt, es sei denn, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte; in diesem Fall wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden könnte. OLG Wien 10 Ra 111/99p v. 09.08.1999.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte