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Fremdvergleich bei Kauf von Liegenschaften vom Gesellschafter-Geschäftsführer

Lohnsteuer und AbgabenARD 5076/27/99 Heft 5076 v. 16.11.1999

( KStG § 8 ) Bei Beurteilung eines Sachverhalts als verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist es zulässig, das Wissen und Wollen einer Vorteilszuwendung aus den Umständen und durch Fremdvergleich zu ermitteln, wobei der Fremdvergleich aus der Sicht der Gesellschaft anzustellen ist; ausschlaggebend ist daher, ob die Gesellschaft die Grundstücke auch von einem Dritten um annähernd den gleichen Preis gekauft hätte.

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