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Verbot der Eizellspende und der Samenspende bei In-vitro-Fertilisation

SozialversicherungARD 5076/25/99 Heft 5076 v. 16.11.1999

( FMedG § 3 , EMRK Art 8 ) Das Verbot von Samenspenden oder Eizellspenden Dritter bei künstlicher Fortpflanzung mittels In-vitro-Fertilisation stellt keinen unzulässigen Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben oder in das Recht auf Familiengründung dar und widerspricht auch nicht dem Gleichheitssatz.

VfGH G-91/98,G-116/98 v. 14.10.1999

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