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Kommunalsteuer für Bezüge bei Dienstverhältnisende

Lohnsteuer und AbgabenARD 5075/19/99 Heft 5075 v. 12.11.1999

BMF v. 7. 10. 1999

Nicht zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer gehören u.a. die in § 67 Abs 6 EStG 1988 genannten Bezüge, und zwar sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen, wie z.B. freiwillige Abfertigungen und Abfindungen (§ 5 Abs 2 lit b KommStG).

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