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Vertrauensunwürdigkeit auf Grund außerdienstlicher Straftaten

ArbeitsrechtARD 5075/1/99 Heft 5075 v. 12.11.1999

( Vlbg. BedG § 131 Abs 1, AngG § 27 Z 1 ) Ein Vertragsbediensteter kann wegen außerdienstlicher schwerer Straftaten, die in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt haben, entlassen werden, wobei ein Zuwarten mit der Entlassung bis zur rechtskräftigen Verurteilung nicht schädlich ist.

OGH 9 Ob A 18/99h v. 05.05.1999

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