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BAO § 241, Tir. LAO § 188

Steuerliche EntscheidungshinweiseARD 5074/36/99 Heft 5074 v. 9.11.1999

( BAO § 241, Tir. LAO § 188 ) Bei Vorliegen eines mangels Erhebung einer Berufung rechtskräftigen Getränkesteuerbescheides kann die Getränkesteuer nicht mit dem Argument rückgefordert werden, ihre Erhebung widerspreche dem Gemeinschaftsrecht. VwGH 98/16/0297 v. 31.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)

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