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ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

ArbeitsrechtARD 5074/6/99 Heft 5074 v. 9.11.1999

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Die Kündigung eines als Offset-Drucker im Bereich des Endlosformulardruckes tätigen 41-jährigen Arbeitnehmers nach 26 Dienstjahren, der im Falle des Arbeitsplatzverlustes wegen des Überangebots qualifizierter Druckerfacharbeiter auf dem aktuellen Arbeitsmarkt mit erheblichen Vermittlungsproblemen und deutlich geringeren Verdienstmöglichkeiten zu rechnen hat, ist trotz der - infolge schlechter Auftragslage und generellen Produktionsrückgangs im Endlosdruckbereich - negativen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens als sozial ungerechtfertigt anzusehen, wenn es zu keinem tatsächlichen Wegfall des Arbeitsplatzes des gekündigten Arbeitnehmers kommt, und der Arbeitgeber durch die Übernahme von Teilbereichen konkurrierender Unternehmen sowie die Tätigkeit in anderen, gewinnbringenden Sparten über einen beträchtlichen unternehmerischen Handlungsspielraum verfügt. ASG Wien 14 Cga 172/98k v. 19.03.1999, bestätigt durch OLG Wien 7 Ra 190/99h v. 28. 7. 1999.

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