( VBG § 26 Abs 3 ) Vordienstzeiten eines Vertragsbediensteten müssen bei Vorliegen der hiefür geforderten Voraussetzungen angerechnet werden.
OGH 8 Ob A 85/99d v. 12.08.1999
Verpflichtung zur Vordienstzeitenanrechnung
( VBG § 26 Abs 3 ) Vordienstzeiten eines Vertragsbediensteten müssen bei Vorliegen der hiefür geforderten Voraussetzungen angerechnet werden.
OGH 8 Ob A 85/99d v. 12.08.1999
Verpflichtung zur Vordienstzeitenanrechnung