( AngG § 27 Z 4 ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 29 Cga 151/98g v. 17. 3. 1999 = ARD 5062/5/99, betreffend Nichtvorliegen eines Entlassungsgrundes bei Krankenstand und Inanspruchnahme von Postensuchtagen während der Kündigungsfrist, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 9 Ra 235/99s v. 17.09.1999.