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ABGB § 863

ArbeitsrechtARD 5071/2/99 Heft 5071 v. 22.10.1999

( ABGB § 863 ) Hat der Arbeitgeber einen Vorschlag zur Provisionsaufteilung bloß zur Kenntnis genommen, kann darin keine ausdrückliche mündliche Zustimmung gesehen werden. OLG Wien 10 Ra 84/99t v. 20.07.1999, Revision unzulässig.

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